Windenergie im Ebersberger Staatsforst
Seit dem Jahr 2008 gibt es die Idee, einen sehr kleinen Teilbereich des Ebersberger Staatsforstes für die Windenergie (maximal 5 Windräder) zu nutzen. Seitdem wird hierüber intensiv diskutiert.
Im Mai 2021 wurden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ebersberg aufgerufen, im Rahmen eines Bürgerentscheids basisdemokratisch ihre Stimme zu diesem Projekt abzugeben. Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen zum Projektverlauf,
Informationen zum Forst und zum Landschaftsschutzgebiet sowie zum Bürgerentscheid. Eine Richtigstellung von Behauptungen rund um die
Windenergie gibt es im Faktencheck.
Zudem haben wir Ihnen unter Fakten zur Windenergie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
- Es geht um den Bau von maximal fünf Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst (nur Staatsforsten 7.584 ha).
- Eine Anlage ist ca. 285 Meter hoch (Nabenhöhe ca. 199 Meter, Rotordurchmesser ca. 172 Meter)
- Die fünf Anlagen werden ca. bis zu 65 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen.
- Mit dem Strom der fünf Windenergieanlangen könnten ein Fünftel der Haushalte im Landkreis Ebersberg versorgt werden.
- Die dauerhaft freizuhaltende Fläche beträgt für fünf Anlagen 1,5 Hektar.
- Das entspricht 0,02 Prozent der Fläche des Ebersberger Forsts.
- Die durch Fundamente im Umfang des Standfußes versiegelte Fläche beträgt zusammen 0,25 Hektar (450 Quadratmeter pro Windenergieanlage).
- Direkt am Forst erfolgt eine Ersatzaufforstung (Mischwald) mindestens in gleicher Größe der gerodeten Fläche.
- Eine Modifizierung des Landschaftsschutzgebietes ist nach einer Gesetzesänderung nicht mehr erforderlich.
- Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist geplant.