Energieagentur Ebersberg - München

Informationen zum Forst

Der Ebersberger Forst ist das größte zusammenhängende Waldgebiet Süddeutschlands außerhalb des Alpengebiets, das nicht durch eine Siedlung unterbrochen wird. Er umfasst mit dem angrenzenden Privatwald insgesamt ca. 90 Quadratkilometer (= 9.000 Hektar). Davon sind 7.600 Hektar Staatswald, die von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF), Forstbetrieb Wasserburg, bewirtschaftet werden. Im Ebersberger Frost liegen 4 Forstreviere, Kirchseeon, Ingelsberg, Anzing und Forstinning. 
  
Bannwald
Mit Verordnung des Landratsamtes Ebersberg vom 14.12.1989 wurde der Ebersberger Forst zum Bannwald erklärt. 

Bannwald ist Wald, der aufgrund seiner Lage und Ausdehnung unersetzlich ist und in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss. Er hat eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder die Luftreinigung. Eine Rodung ist nur erlaubt, wenn die Ersatzaufforstung direkt angrenzt. 
 
Die vom Projektträger gesicherten Standorte berücksichtigen die 10H-Abstandsflächen zu Wohngebieten und befinden sich außerhalb des FFH-Gebietes, außerhalb der 15-Kilometer-Zone um das Wetterradar Schnaupping, außerhalb der Wasserschutzgebiete, außerhalb der Wildruhezone, sowie nördlich der Höhenlinie 545 NN. Der Projektträger konzentriert sich bei seinen Planungen mittlerweile auf  weiter östlich liegende Standorte innerhalb der vom Kreistag freigegebenen Flächen.

FFH-Gebiet
Das FFH-Gebiet besteht aus vier Teilflächen. Die größte Teilfläche liegt im Ebersberger Forst und umfasst die östlichen und südlichen Bereiche des Staatswaldes sowie den Privatwald zwischen der Ludwigshöhe bei Ebersberg und Kirchseeon. Die übrigen Flächen liegen im Großhaager Forst zwischen der B12 und der Staatsstraße Hohenlinden – Albaching.
 
Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen (§ 34 Abs. 1 Satz 1, BNatSchG).
 
Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist das Projekt unzulässig (§ 34 Abs. 2, BNatSchG).
 
Die gebietsbezogenen Konkretisierungen der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet finden sie hier: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele im Ebersberger und Großhaager Forst [PDF]

Weitere Informationen zum Thema NATURA 2000 – Erhaltungsziele und Verträglichkeitsprüfung finden Sie auf der folgenden Seite des Bayerischen Landesamt für Umwelt: NATURA 2000 Bayern - FFH-Richtlinie - LfU Bayern
Wetterradar Schnaupping
In einer 5- Kilometer-Zone um das Wetterradar in Schnaupping bei Isen sind im Genehmigungsverfahren die Belange des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu berücksichtigen. Um die Beeinträchtigungen für die Qualität der Radardaten so gering wie möglich zu halten und andererseits den Ausbau der Windenergie soweit wie möglich zu unterstützen, macht der DWD keine Beeinträchtigung seiner öffentlichen Belange geltend, wenn sich die beantragten Windenergieanlagen in einem Abstand von mehr als 5 km zum nächstgelegenen Radarstandort befinden. Dieser Abstand wurde 2024 von ursprünglich 15 km auf 5 km reduziert.

2018 wurden alternative Standorte geprüft. Der DWD teilte zum Standort Entsorgungszentrum „An der Schafweide" mit, dass er in diesem Gebiet Anlagen von mehr als 100 Metern Höhe nicht zustimmen werde, weil sie die Funktionsfähigkeit der Radaranlagen stören.


Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten
Unter bestimmten strengen Voraussetzungen ist die Errichtung von WEA auch in Wasserschutzgebieten zulässig.

Die durch den Projektträger gesicherten Standorte befinden sich vollständig außerhalb der festgesetzten Wasserschutzgebiete im Forst.

Ein LfU-Merkblatt zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Windenergieanlagen mit den Belangen des Trinkwasserschutzes vereinbar sein können.
 

  • Absolute Ausschlussgebiete sind die Zonen I (Fassungsbereich: Betretungsverbot) und II (engere Schutzzone: Bodeneingriffsverbot).
  • In Zone III (weitere Schutzzone) müssen Waldstandorte wegen der Rodungsproblematik sorgfältig im Einzelfall geprüft werden.
  • Möglich bleiben Standorte, von denen aus Bereiche mit ungünstiger Untergrundbeschaffenheit sowie insbesondere die Zone II auch im Havariefall nicht tangiert werden (ablaufendes Löschwasser, Gondelaufschlag), grundsätzlich also im äußeren Bereich der Zone III, bei unterteilter Zone III in Zone III B. 
Wildruhezone
Seit dem Jahr 2001 ist auf ca. 500 ha des Ebersberger Forstes eine Wild-Ruhezone ausgewiesen. Ziel dieser Maßnahme ist die Abgrenzung von Wild-Rückzugsgebieten mit stark eingeschränkter forstwirtschaftlicher Nutzung und jagdlicher Aktivität. 
 

Klimawandel im Ebersberger Forst

Die langjährige Durchschnittstemperatur beträgt im Ebersberger Forst 7,5 °C. Die Jahresmitteltemperaturen der letzten 15 Jahre von 2006 bis 2020 liegen deutlich höher (8,7 °C). An der Wetterstationen Ebersberg (Station der LfL in Osterseeon) zeigten die Werte von 2019 und 2020 bereits eine Jahresmitteltemperatur von 9,3 °C. Damit ist ein Niveau erreicht, das im langjährigen Durchschnitt als Weinbauklima bezeichnet wird. 

Gemessene Jahresmitteltemperaturen (in °C) der Wetterstation Ebersberg auf 592 m Meereshöhe (LfL, Osterseeon)

 1961 – 1990  1981 – 2010  2006 – 2020  2018  2019/20
 7,5 °C  8,3 °C  8,7 °C  9,7 °C  9,3 °C
 
Temperaturverlauf von 1936 bis 2017 an der Waldklimastation Ebersberg, während der Vegetationsperiode.
Ein kontinuierlicher Anstieg ist ersichtlich (Raspe, Februar 2020).

Es gibt unterschiedliche Klimaprognosen (Potsdam Institut für Klimafolgenforschung).
Dadurch ist die Waldbewirtschaftung mit einer deutlichen Ungewissheit konfrontiert. Die zentrale Frage lautet: Welche Bäume sollen jetzt gepflanzt werden, damit diese in 80 Jahren keine Probleme aufgrund wärmerer Temperaturen haben? Beträgt die mittlere Tagestemperatur im Jahre 2100 pessimistisch prognostizierten 12°C, so fallen vielen der derzeitig favorisierten Baumarten (z.B. die Buche) aus. Tritt ein mittleres Szenario (9-11°C) ein, haben die Klimabaumarten eine gute Wachstumsprognose. 

Die Entwicklung der Baumbestände

Aus Eichen- und Buchenwälder wurden in wenigen Jahrzehnten reine Fichtenforste. Dieses Vorgehen begünstigte die Nonnenkatastrophe 1891/92. Die nachfolgenden Aufforstungsbemühungen hin zu mehr Mischung scheiterten. Erst seit den 1990er Jahren konnten in den Verjüngungen erfolgreich Mischbaumarten eingebracht werden.  

Die Herausforderung im Ebersberger Forst liegt auch aktuell noch im langfristigen Waldumbau von nadelholzdominiertem Altersklassenwald in strukturreiche Mischbestände. Dieser Prozess ist sehr langwierig. Von 1976 bis 2016, innerhalb von 50 Jahren ging der Fichtenanteil um 20 % zurück. Die vielfältige Mischung mit zahlreichen Baumarten nimmt deutlich zu. 

Um den Wald auch klimaresistent zu gestalten sind ein strukturreicher Wald und Mischbaumarten nötig. Bereits seit 40 Jahren reichern die Bayerischen Staatsforsten die Wälder mit Mischbaumarten an. 
 
Bild: Entwicklung der Baumartenzusammensetzung von 1976 bis 2016, sowie die angestrebte Zusammensetzung in 50 Jahren (Operat Forstamt Ebersberg, 1976, Operat Forstbetrieb Wasserburg 2018).

Waldbauliche Maßnahmen zur Schaffung des Klimawaldes:
  • Langfristiges, frühzeitiges Vorgehen – Beginn der Verjüngung in Fichten-Reinbeständen ab Alter 50 – 60. Die Holznutzung ist der Motor des Waldumbaus.
  • Erhalt und Schaffung strukturreicher Bestände
  • Begründung von Mischbeständen mit hoher Baumartenvielfalt
  • Pflege zur Förderung der Mischbaumarten in den Beständen
  • Erhalt der Mischbaumarten in den älteren Beständen
  • Begrenzung des Fichten-Anteils auf max. 50% in der Verjüngung (soweit möglich)

Waldgeschichte Ebersberger Forst

Der Nordwestteil des Ebersberger Forstes war Herzoglicher Wald der Wittelsbacher. Der Ostteil, der Klosterwald, gehörte dem Kloster Ebersberg. Die älteste Urkunde des Ebersberger Forstes stammt aus der Ebersberger Klosterweistum aus dem 13. Jahrhundert. 
Die ursprüngliche Bestockung des Ebersberger Forstes waren vorwiegend aus Eichen- und Buchenwälder, die auch Kiefern und Fichten enthielten. 

Zeit des Mittelalters bis 1300 
In dieser Zeit wurden fruchttragende Laubbäume (wie Eiche und Buche) bevorzugt. Kiefer und Fichte wurden nach Bedarf genutzt. 

Zeit der geregelten Waldbenutzung (1300-1500)
Die Waldnutzung wurde durch Weistümer und Waldverordnungen geregelt, dies sicherte die Einnahmequellen. Es etablierte sich einer Forstverwaltung mit Forstmeistern, Förstern und Forstknechten. 
Die Einnahmequellen waren Holz, Schweinemast (=Dechellgeld), Zeidelweide und Waldweide. Der Ebersberger Forst war bereits damals Wildbannbezirk. 

Ausgehendes Mittelalter, 30jähriger Krieg
Die schlechte wirtschaftliche Lage der Landbevölkerung führte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges zu erheblichen Substanzeingriffen im Wald durch ungeregelte Nutzungen und den Wiederaufbau zerstörter Dörfer. Das Waldbild war geprägt durch eine lockere Bestockung aus großkronigen Eichen und Buchen. 

Versuche der Laubholzeinbringung in der Zeit von 1650 bis 1750 scheiterten an den hohen Wildständen und/oder den ausgeprägten Spätfrösten. Im 18. Jhd. durchstreiften noch häufig Wölfe den Forst. 

Neuzeit nach 1750
Nach 1750 wurden zielgerichtet Föhren- und Fichtenbestände eingebracht, die Waldweide hatte an Bedeutung verloren, die Fichte wurde zu einer wertvollen Baumart. Die Zeit einer geregelten Forstwirtschaft begann (Vermessung, planmäßige Kulturen, Einteilung in Geräumte). Der Klosterwald kam unter staatliche Verwaltung. Die Nebennutzungen wurden eingeschränkt. 

Eine Besonderheit stellt die Einteilung des Ebersberger Forstes in sog. Geräumte dar. Die Quadrate haben eine Seitenlänge von ca. 420 x 420 m (das entspricht 1300 bayerischen Fuß). Die Geräumten versinnbildlichenden den Übergang von der ungeregelten Waldnutzung zur planmäßigen Forstwirtschaft. Der Entwurf des schematischen Wegenetzes ist eines der ersten Zeugnisse der Bemühungen um eine nachhaltige Planung der Forstnutzung.
 
Im 17. Und 18. Jahrhundert trat die Forstwirtschaft gegenüber der Jagd zurück, der Wildbestand nahm stark zu und das Wild verursachte große Schäden auf den umliegenden Feldern. Die Ausübung der Jagd war für damals die Landesherren ein wichtiger Zeitvertreib. 1817 wurde das Waldgebiet zum Wildpark erklärt und eingezäunt.

Die Nonnenkalamität 1889/92 führte zu 2793 ha kahlgefressenen Flächen, 1894 und 1895 kamen zusätzlich 1100 ha Kahlfläche durch Dezemberzyklone hinzu. Mit 4000 Arbeitern wurden in 14 Monaten 1,4 Mio. fm Holz aufgearbeitet. Die Anlage einer Waldbahn und eines mobilen Dampfsägewerks ermöglichte erst die Holzaufarbeitung. 

Die Aufforstungen mit Mischsaaten aus Fichte, Föhre, Birke oder Fichte, Lärche und Birke gelang nur auf wenigen hundert Hektaren. Die zunehmende Vergrasung bereitete immer größere Probleme (Frostgefahr, Wildbestand), zuletzt wurde nach dem ersten Weltkrieg mit Kiefer und Fichte nachgepflanzt. Ein Fichtenwald mit wenigen Mischbaumarten wuchs wieder heran. Die Wiederaufforstungsbemühungen dauerten über 40 Jahre. 

Kahlfläche im Ebersberger Forst nach der Nonnenkatastrophe. Im Bild zu sehen ist eine Waldbrandbekämpfung durch forstliche Arbeiter. 

1960 bewarb sich die Bayerischen Staatsregierung um CERN (Protonenbeschleuniger), dass im Ebersberger Forst stehen sollte. Doch nach heftigen Protesten aus der Bevölkerung wurde der Plan 1967 aufgegeben. Aus der Protestbewegung entstand 1965 die Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst. 

Am 20.01.1984 veröffentlichte das Landratsamt Ebersberg die Verordnung den Ebersberger Forst zu seinem Schutz als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. 
 
Die Orkane Vivian und Wiebke 1990 führten in den herangereiften Fichtenwäldern zu erheblichem Schadholzanfall, der noch verstärkt wurde durch große Mengen Schadholz aus Borkenkäferkalamitäten. Erneut sind große Schadflächen entstanden. 
 
 
Bild: Luftaufnahme von geräumten Schadflächen nach den Stürmen Vivian und Wiebke 1990 und Borkenkäferfolgeschäden. Nur die Verjüngung und die Jungbestände sind verblieben.