Um die Gemeinden in ihren ersten und weiteren
Schritten auf dem Weg zu 26 Windenergieanlagen im Landkreis bis 2030 zu
unterstützen, hat der Landkreis darüber hinaus eine digitale Energienutzungsplanung
beauftragt. Ergebnis dieser sind im Windbereich gemeindescharfe Darstellungen
von Windpotenzialflächen, zu deren Bestimmung sämtliche harten Tabukriterien
untersucht wurden, um ausreichende Abstände zu Siedlungen, naturschutzfachliche
Anforderungen und weitere planungsrechtliche Aspekte untersucht wurden. So
erhalten Gemeinden die planungsrechtlichen Grundlagen, um die seit
Inkrafttreten der in Bayern gültigen 10-H-Regelung erforderlichen Kommunalen
Planungen zur Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen anstoßen
zu können.