Der Landkreis Ebersberg hat schon vor 14 Jahren die Zeichen der Zeit erkannt und verfolgt seither ein ambitioniertes Klimaschutzziel, welches in Zeiten wie diesen wichtiger ist denn je: Eine klimaneutrale Energieversorgung bis 2030 – komplett ohne fossile oder nukleare Energieträger.

Der zentrale Schlüssel hin zu diesem Ziel ist
1.    Priorität:    Energieeinsparung um Verbrauch zu senken
2.    Priorität:    Effizienzsteigerung
3.    Priorität:    Fokussierter Ausbau erneuerbarer Energien.

Der Landkreis, seine Städte und Gemeinden sowie seine Bürger*innen haben in gewissen Bereichen teils ein gutes Stück zurückgelegt. Dennoch besteht weiterhin großer Handlungsbedarf.
 
Ausbaupotenziale erneuerbarer Energien sind bei Sonnenenergie und noch viel mehr bei der Windenergie vorhanden. Die Energiewende braucht definitiv beides. Bisher existiert nur ein einziges Windrad (Hamberg, Bruck) von mindestens weiteren 26 notwendigen Windenergieanlagen. Um speziell dem Zubau der Windenergie Schwung zu verleihen, hat der Landkreis Ebersberg ein sog. Teilraumkonzept zur Windenergienutzung entwickelt. In diesem sollen sich die Gemeinden untereinander in ihren Teilräumen abstimmen, wo und unter welchen Parametern sie Windpotenzialflächen ausweisen können, um die das große Ziel Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen.
 
Durch die Zusammenarbeit innerhalb der insgesamt vier Teilräume, von denen einer, der „Teilraum Mitte", den Ebersberger Forst und damit gemeindefreies Gebiet darstellt, haben die Gemeinden die einmalige Chance, einerseits den per se gemeindeübergreifenden Charakter von Windenergieprojekten und andererseits die regionalen Unterschiede innerhalb des Landkreises z.B. hinsichtlich der Siedlungsstrukturen zu berücksichtigen. 
 
Die Bürgermeister*innen im Landkreis haben die Notwendigkeit zu handeln erkannt und bereits in allen Teilräumen Gespräche untereinander gestartet.

Karte des Teilraumkonzepts