Der Landkreis Ebersberg hat schon vor 14 Jahren die Zeichen der
Zeit erkannt und verfolgt seither ein ambitioniertes Klimaschutzziel,
welches in Zeiten wie diesen wichtiger ist denn je: Eine klimaneutrale
Energieversorgung bis 2030 – komplett ohne fossile oder nukleare
Energieträger.
1. Priorität: Energieeinsparung um Verbrauch zu senken
2. Priorität: Effizienzsteigerung
3. Priorität: Fokussierter Ausbau erneuerbarer Energien.
Der
Landkreis, seine Städte und Gemeinden sowie seine Bürger*innen haben in
gewissen Bereichen teils ein gutes Stück zurückgelegt. Dennoch besteht
weiterhin großer Handlungsbedarf.
Ausbaupotenziale
erneuerbarer Energien sind bei Sonnenenergie und noch viel mehr bei der
Windenergie vorhanden. Die
Energiewende braucht definitiv beides. Bisher existiert nur ein einziges Windrad (Hamberg,
Bruck) von mindestens weiteren 26 notwendigen Windenergieanlagen. Um speziell dem Zubau der Windenergie
Schwung zu verleihen, hat der Landkreis Ebersberg ein sog.
Teilraumkonzept zur Windenergienutzung entwickelt. In diesem sollen sich
die Gemeinden untereinander in ihren Teilräumen abstimmen, wo und unter
welchen Parametern sie Windpotenzialflächen ausweisen können, um die
das große Ziel Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen.
Durch
die Zusammenarbeit innerhalb der insgesamt vier Teilräume, von denen
einer, der „Teilraum Mitte", den Ebersberger Forst und damit
gemeindefreies Gebiet darstellt, haben die Gemeinden die einmalige
Chance, einerseits den per se gemeindeübergreifenden Charakter von
Windenergieprojekten und andererseits die regionalen Unterschiede
innerhalb des Landkreises z.B. hinsichtlich der Siedlungsstrukturen zu
berücksichtigen.