Faktencheck: Öffentliche Statements und mehr
Faktencheck zur Anzeige "Faktencheck"
Fünf oder mehr
Die Windenergie stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt des Waldes dar. Das ist Fakt. Aus Sicht der am Projekt Beteiligten stellen fünf Windräder einen vertretbaren Eingriff in den Naturhaushalt dar. Mehr Windräder lehnen alle Beteiligten jedoch ab, da dadurch die Abwägung zwischen dem Schutzgut Wald und dem Schutzgut Klima nicht mehr in Einklang steht.
Zwar würde der Klimaeffekt mit mehr Anlagen deutlich größer ausfallen, dafür ist der Eingriff in den Wald aber dann ebenfalls deutlich größer. Um den Wald zu erhalten und dauerhaft zu schützen, beschränken sich die Windradplanungen auf einen punktuellen Eingriff.
Das Ergebnis eines Bürgerentscheids hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Eine Ablehnung durch die Landkreisbevölkerung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bedeutet daher keineswegs, dass der Bürgerentscheid nicht theoretisch in ein oder zwei Jahrzehnten wiederholt werden könnte, wenn die Folgen des Klimawandels deutlich sicht- und spürbarer sind.
Projektdauer
Das Klimaziel des Landkreises ist 15 Jahre alt. Trotz intensiver Bemühungen im Bereich der Energieeffizienz und eines sehr starken Aubaus im Bereich Photovoltaik nimmt der Endenergieverbrauch im Landkreis zu. Der Anteil der erneuerbaren Energien lag im Jahr 2018 bei 14 Prozent. Es ist zutreffend, dass alle Menschen im Landkreis gemeinsam die Energiewende voranbringen müssen, wenn wir unseren Teil dazu beitragen wollen, um den Klimawandel einzubremsen.
Dazu gehört eine konsequente Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen mit großer Wirkung. Die weitere Verfahrensdauer, die auch davon abhängig ist, ob das Projekt beklagt wird oder nicht, ist aber kein Argument gegen das Projekt. Vielmehr bestätigt die Verfahrensdauer lediglich, dass bei einer Zustimmung der Bevölkerung zu diesem Projekt weitere Großprojekte aller Quellen regenerativer Energien in der gesamten Landkreisfläche in Angriff genommen werden müssen.
Die Kosten für den Bau trägt die Green City AG. Das Landratsamt ist in diesem Verfahren nur als Prüfbehörde beteiligt – was die tägliche Aufgabe dieser Behörde ist.
Greencity Energy
Die erste Idee zur Nutzung von Windenergie im Ebersberger Forst ging 2008 vom Kreistag des Landkreises Ebersberg aus. Erst nachdem drei Jahre lang nichts geschehen war, sicherte sich die Green City Energie AG die Standorte. Siehe dazu das Thema Projekthistorie.
Die in der Anzeige zitierten Merkmale für gesuchte Flächen finden sich in dem Bereich der Homepage von Green City, bei dem es um Freiflächen-PV-Anlagen geht. Die Zitate haben also überhaupt gar nichts mit Windenergiestandorten zu tun.
Höhe
Ursprünglich waren in der Tat Anlagen geplant, die eine Gesamthöhe von 180 Metern aufweisen. Die heutigen Anlagen mit einer Gesamthöhe von 250 Metern erhöhen die erzeugte Menge an Strom. Siehe dazu „Stand der Technik" im Themengebiet „Fakten".
Aufforstung gerodeter Flächen
Durch die gut ausgebaute Wegestruktur mit den geraden Geräumten und der Aufstellung der Windräder vor allem in Kreuzungsbereichen, reduziert sich die dauerhaft freizuhaltende Fläche auf 0,3 Hektar pro Windrad. Bei fünf Windrädern entspricht das 1,5 Hektar oder 0,02 Prozent des Landschaftsschutzgebietes oder 0,017 Prozent der Gesamtfläche des Ebersberger Forstes.
Natürlich müssen für den Bau weitere Flächen gerodet werden.
Diese Flächen belaufen sich auf weitere 0,2 Hektar pro Windrad. Während der
Bauphase werden also 0,5 Hektar beansprucht, von denen aber nach Abschluss der
Bauarbeiten nur noch 0,3 Hektar als gekieste Offenfläche bereitgehalten werden
müssen. Sollte nach 20 Jahren ein Rückbau erfolgen, so reichen dafür die 0,3 Hektar an offen gehaltener Fläche. Es sind keine weiteren Rodungen notwendig.
Faktencheck Schutzzwecke
Faktencheck Trinkwasserschutzgebiet
Gutachten im Auftrag der Stadt Ebersberg
Ingenieurbüro Sing
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Faktencheck Nein für mehr Windräder
Faktencheck Vertreibung von Wildtieren
Faktencheck Gefährdung Bestandspopulation
Faktencheck Beeinträchtigung des Naturhaushalts
Faktencheck grundstücksrechtliche Möglichkeiten
Faktencheck Gebietscharakter
Faktencheck GFN Gutachten
Faktencheck Windmessung
Behauptung
Wird sie darüber informieren, dass laut der Wetterstation in Grub zum Beispiel im Jahr 2019 an 278 Tagen die Windgeschwindigkeit unter 2,5 Metern pro Sekunde lag und dann die Stromerzeugung Null gewesen wäre?
Fakt ist...
Eine bodennahe Windmessstation liefert keine Daten über die Windgeschwindigkeit in den Höhen, die für eine Windenergieanlage relevant sind. Obwohl sie wissen, dass sich bodennahe Windstärken nicht mit denen vergleichen lassen, die auf der Höhe einer Windenergieanlage wehen, versuchen Windradgegner*innen durch die Nutzung von bodennahen Messdaten den Eindruck zu erwecken, dass generell zu wenig Wind weht.
Hier wurden in dieser verfälschenden Weise die Messdaten der Wetterstation in Grub (Poing) genutzt. Die Wetterstation in Grub ist Teil des agrarmeteorologischen Messnetzes der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Die rund 130 festinstallierten Wetterstationen sind nach den Anforderungen der jeweiligen Forschungsprojekte normiert, denen sie zugeordnet sind.
Weil in der Landwirtschaft besonders die bodennahen Winde relevant sind, messen die meisten Stationen des LfL-Netzwerks den Wind in einer Höhe von 2,5 Metern, wie die LfL auf ihrer Internetseite angibt. Auf Nachfrage hat die Landesanstalt mitgeteilt, dass die Messstation im Poinger Ortsteil Grub einem Projekt des Instituts für Landtechnik und Tierhaltung zugeordnet ist und den Wind in einer Höhe von 12 Metern misst.
Bei Windenergieanlagen ist jedoch die Windhöffigkeit (das durchschnittliche Windaufkommen) in der Nabenhöhe des Windrades entscheidend, da sich hier der Mittelpunkt des Rotorblattes befindet. Bei den geplanten Windrädern im Ebersberger Forst würde das in einer Höhe von 160 Metern sein.
Die Werte einer bodennahen Windmessung geben keine Auskunft darüber, wie stark der Wind in der Nabenhöhe eines Windrades weht. Es ist daher falsch und irreführend aus den Daten einer bodennahen Station abzuleiten, dass eine Stromerzeugung durch ein Windrad nicht möglich sei.
Quellen: https://www.wetter-by.de/Agrarmeteorologie-BY/Informationen/Aufbau-der-Wetterstation; https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/2014/Bayerischer-Windatlas-Maerz-2014.pdf
Faktencheck Fläche des Forstes
Behauptung
Der
Ebersberger Forst hat eine Fläche von 17,8 Quadratkilometer, das sind 1780 Hektar.
Für fünf Windräder wird einschließlich der Zufahrtswege insgesamt eine Fläche von
1,5 Hektar benötigt, das sind weniger als 0,1 Prozent der Fläche des Forstes.
Fakt
ist...
Der
Ebersberger Forst hat eine Fläche von rund 9000 Hektar (umgerechnet also 90
Quadratkilometer). Davon sind 7548 Hektar (also knapp 75,5 Quadratkilometer)
als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die dauerhaft für fünf Windräder freizuhaltende Fläche beträgt 1,5 Hektar. Das entspricht 0,02 Prozent der Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebietes und rund 0,017 Prozent der Gesamtfläche des Ebersberger Forstes.
Quelle: Bayerische Staatsforsten
Faktencheck Fichtenmonokultur
Faktencheck Energieeinsparung
Die
Behauptung
Mir fällt in dieser Diskussion auf, dass kaum Ansätze zum
Energiesparen berücksichtigt werden. Was nicht verschwendet wird, braucht ja
gar nicht erst mühselig produziert werden.
Fakt ist...
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn zugleich
auch möglichst viel Energie eingespart wird. Besonders im Wärmebereich sind
durch die Ertüchtigung der Wärmedämmung und dem Einbau moderner Heizungsanlagen
immer noch enorme Einsparpotenziale vorhanden. Die Energieagentur
Ebersberg-München hat zu diesem Bereich ein umfangreiches Kundenmagazin
erarbeitet, dass Sie hier als PDF herunterladen können.
Zugleich berät die Energieagentur Ebersberg-München alle Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen in den beiden Landkreisen Ebersberg und München in sämtlichen Fragen rund um die Einsparung von Energie und ihre effiziente Nutzung. Basis-Checks, die in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern angeboten werden, sind dabei für Bürger*innen sogar kostenlos. Sofern Sie eine Beratung der Energieagentur in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter Tel. 08092 / 330 90 30 oder via info@energieagentur-ebe-m.deeinen Termin vereinbaren.
Faktencheck Beitrag von fünf WEA an der Energiewende
Faktencheck weitere Anträge für WKA im Forst eingegangen
Faktencheck Begrenzung auf fünf Windenergieanlagen
Faktencheck Veränderung des Mikroklimas
Faktencheck offener Brief Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst e.V.
Behauptung
Ein derzeit laufendes Verfahrens am EuGH prüft die Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP), auch wenn ein Landschaftsschutzgebiet nur teilweise aufgehoben werden soll. Das geplante Ratsbegehren kann daher nicht durchgeführt werden.
Fakt ist ...
Durch die Vorlage beim EuGH soll geklärt werden, ob das Unionsrecht vor Erlass einer naturschutzrechtlich veranlassten Schutzgebietsverordnung auf Grundlage der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUR) bzw. eine sog. Vorprüfung verlangt.
Die Strategische Umweltprüfung ist ein Verfahrensschritt, der - gegebenenfalls - im Rahmen des formellen Verfahrens zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzuarbeiten wäre. Das mit entsprechenden Kosten verbundene Änderungsverfahren soll nach dem Beschluss des Kreistags vom 27.01.2020 („Vor dem Votum der Landkreisbürger werden keine weiteren kostenintensiven Gutachten / Stellungnahmen über einen Betrag von 20.000 Euro hinaus beauftragt.") erst eingeleitet werden, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger im Bürgerentscheid grundsätzlich mehrheitlich für die Ermöglichung von Windkraftanlagen im Ebersberger Forst aussprechen.
Es gibt also keinen sachlich oder zeitlich begründeten Widerspruch zum beschlossenen Ratsbegehren am 16. Mai und der in Rede stehenden Rechtsmaterie. Der beschlossene Ansatz ist, zunächst die Bürger*innen zu fragen, ob überhaupt ein solch zeit- und kostenintensiver Prozess einer Veränderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung angestoßen werden soll. Sollte das Ratsbegehren mehrheitlich abgelehnt werden, haben sich die weiteren Planungen im Forst erledigt, damit auch die entsprechenden Prüfungsverfahren. Wird dem Ratsbegehren zugestimmt, dann beginnt erst der Planungsprozess unter Berücksichtigung aller relevanten und erforderlichen Prüfungen.
Den offenen Brief der Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst e.V. und die Antwort von Landrat Niedergesäß können Sie hier herunterladen: