
Die Projektidee
Ursprünglich
plante die Firma Green City die
Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Westen des Ebersberger Forstes.
Aufgrund eines Vorbescheidverfahrens (2015) wurde
die Umsetzung des Projekts geprüft. Eine Hürde
war dabei die Lage im Landschaftsschutzgebiet. Seit einer Gesetzesänderung im
Sommer 2022 muss das Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst nicht mehr
angepasst werden.
Im
Januar 2022 hat die Green City AG Insolvenz angemeldet. Die Projektrechte
liegen inzwischen nicht mehr bei der GreenCity AG.
Im März 2023 stellten sich die neuen Projektpartner vor. SEP und Qualitas Energy planen nun den Bau von bis zu fünf
Windenergieanlagen im Forst. Der regionale Energieversorger EBERwerk hat
eine Vereinbarung mit den
beiden Projektpartnern für die Errichtung und den Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen im Ebersberger Forst geschlossen. Die
Genehmigungsplanung erfolgt durch die erfahrenen Projektpartner SEP und
Qualitas Energy.
Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie der Homepage des Eberwerks.
Projekthistorie
Für mehr Informationen klicken Sie auf die Jahreszahlen.
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Sitzung des ULV-Ausschusses des Kreistags
26. April 2023
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Bürgerwindpark im Ebersberger Forst
Aktuelle Infos zum Projekt
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Neuer Projektträger stellt sich vor
Partnerschaft für Bürgerwindpark: EBERwerk, SURPLUS Equity Partners und Qualitas Energy
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Auswirkungen der Gesetzesänderungen
Kreistag beschließt weiteren Kurs
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Abbruch der Änderung der LSG-VO
Bundesgesetzgebung hat Vorrang
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Insolvenz Green City AG
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Planungsstand
Bestehende LSG-VO lässt aktuell Windenergie im Forst nicht zu
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Bürgerentscheid
52,74 % der Bürger*innen für das Windprojekt
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Bürgerbeteiligung vertraglich gesichert
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Begrenzung auf fünf Windräder
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Projektidee zum Bürgerentscheid
Planungen der Green City AG
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Naturschutzbeirat spricht sich für Prüfung eines Zonierungskonzepts aus
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Rechtliche Einschätzung uNB
Windenergie mit aktueller Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht vereinbar
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Voranfrage durch Green City zur Landschaftsschutzgebietsverordnung
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Bekanntmachung: Flugsicherung kein Ausschlusskriterium mehr
Erneuerung der Technik macht Windenergie an den geplanten Standorten ab 2018 möglich
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Erneute Verschiebung der möglichen Windenergieanlagen-Standorte / Hydrologische Stellungnahme
aufgrund der 10H-Regelung und des Wasserschutzgebietes
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Antrag auf Vorbescheid bei Genehmigungsbehörde durch Green City
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Windmessung durch Green City
Windmessung und Fledermausmonitoring
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Gründung der Bürgerinitiative "Landschaftsschutz Ebersberger Land"
Mediation zwischen Landkreis, Anliegergemeinden und Bürgerinitiative
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Erste Planungen des Projekts durch Green City
Standortsicherungsverträge mit den Bayerischen Staatsforsten
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Erstes Gutachten durch Beermann Energiesysteme
erste Einschätzung zur Nutzung der Windenergie