Die Projektidee
Projekthistorie
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Landkreis sichert sich finanzielle Beteiligung am Windpark im Ebersberger Staatsforst
Oktober 2024
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Geänderte Standortplanung
April 2024
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Nachtrag zur Vereinbarung mit den Staatsforsten geschlossen
April 2024
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Projektträger benennt sich um
Aus SEP wird die ALP.X Group
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Sitzung des ULV-Ausschusses des Kreistags
26. April 2023
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Bürgerwindpark im Ebersberger Forst
Aktuelle Infos zum Projekt
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Neuer Projektträger stellt sich vor
Partnerschaft für Bürgerwindpark: EBERwerk, SURPLUS Equity Partners und Qualitas Energy
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Auswirkungen der Gesetzesänderungen
Kreistag beschließt weiteren Kurs
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Abbruch der Änderung der LSG-VO
Bundesgesetzgebung hat Vorrang
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Insolvenz Green City AG
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Planungsstand
Bestehende LSG-VO lässt aktuell Windenergie im Forst nicht zu
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Bürgerentscheid
52,74 % der Bürger*innen für das Windprojekt
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Bürgerbeteiligung vertraglich gesichert
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Begrenzung auf fünf Windräder
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Projektidee zum Bürgerentscheid
Planungen der Green City AG
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Naturschutzbeirat spricht sich für Prüfung eines Zonierungskonzepts aus
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Rechtliche Einschätzung uNB
Windenergie mit aktueller Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht vereinbar
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Voranfrage durch Green City zur Landschaftsschutzgebietsverordnung
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Bekanntmachung: Flugsicherung kein Ausschlusskriterium mehr
Erneuerung der Technik macht Windenergie an den geplanten Standorten ab 2018 möglich
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Erneute Verschiebung der möglichen Windenergieanlagen-Standorte / Hydrologische Stellungnahme
aufgrund der 10H-Regelung und des Wasserschutzgebietes
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Antrag auf Vorbescheid bei Genehmigungsbehörde durch Green City
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Windmessung durch Green City
Windmessung und Fledermausmonitoring
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Gründung der Bürgerinitiative "Landschaftsschutz Ebersberger Land"
Mediation zwischen Landkreis, Anliegergemeinden und Bürgerinitiative
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Erste Planungen des Projekts durch Green City
Standortsicherungsverträge mit den Bayerischen Staatsforsten
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Erstes Gutachten durch Beermann Energiesysteme
erste Einschätzung zur Nutzung der Windenergie










In Abstimmung mit dem Grundeigentümer, den Bayerischen
Staatsforsten, identifizieren sie geeignete Standorte für die
Windenergieanlagen und bereiten die umfangreichen Untersuchungen für das
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vor. Hierzu zählen
u.a. auch der Grundwasserschutz und die Belange des Artenschutzes, denen
durch die sog. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Rechnung
getragen wird. Aufgrund des Beschlusses des Kreistags haben die
Bayerischen Staatsforsten zugesagt, für die Standorte bestimmte Bereiche
auszuschließen (Abstandsflächen nach der 10H-Regelung,
FFH-Schutzgebiet, Wasserschutzgebiete, Wildruhezone, Endmoränenzug
südlich der Höhenlinie 545 m üNN).
Die Firma Green City, Tochter des gleichnamigen Umweltvereins und
ehemals Green City Energy, plante die Errichtung von fünf
Windenergieanlagen im Westen des Ebersberger Forstes. Aufgrund
eines Vorbescheidverfahrens (2015) von Green City wurde die Umsetzung
des Projekts geprüft.

Green City führt eine Windmessung an einem der fünf Standorte durch (Messmast 140 m hoch), das Dateneigentum liegt daher ausschließlich bei Green City. 




